Der Promotionsstudengang in Kunstwissenschaft und Medienphilosophie ist auf die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftler:innen in den Bereichen Kunstwissenschaft, Medientheorie und Philosophie ausgerichtet. Der Fokus des Programms liegt auf der Geschichte und Theorie der Kunst und der Medien innerhalb größerer Zusammenhänge der Kulturgeschichte, einschließlich der Geschichte und Theorie der Technologie und der Wissenschaften, sowie Ästhetischer Theorie und Kritischer Theorie als Teilgebiete der Modernen Philosophie europäischer und außereuropäischer Prägung. Die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe hat das volle Promotionsrecht und verleiht auf dem Gebiet der Kunstwissenschaft, der Medientheorie oder der Philosophie den akademischen Grad eines Doktors oder einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.).
Der Promotionsstudiengang der HfG Karlsruhe bietet Doktorierenden eine strukturierte Betreuung in der Form von Kolloquien und Sprechstunden sowie Möglichkeiten der Forschung und Zusammenarbeit innerhalb der HfG und des ZKM.
Die Aufnahme in den Promotionsstudiengang ist in der Regel nicht mit einer Finanzierung verbunden. Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten wird empfohlen, sich selbstständig über individuelle Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. von Förderinstitutionen vergebene Stipendien) zu informieren und sich um diese zu bemühen.
MITGLIEDER / PROFESSOR:INNEN
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Prof. Dr. Matthias Bruhn
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Professor für Kunstwissenschaft und Medientheorie
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T +49 (0) 721 / 8203 2273
ed.ehurslrak-gfh(ta)nhurbm
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Prof. Dr. Sami Khatib
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Professor für Politische und soziale Ästhetik
Studiengang Kunstwissenschaft und Medienphilosophie
Prorektor für Internationales und Kooperationen
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Prof. Dr. Simon Sheikh
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Professor für Theorie im Bereich Kritische Theorie und Medienphilosophie
Prorektor für Studium und Lehre
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Prof. Dr. Nina Zschocke
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Professorin für Kunstwissenschaften mit dem Schwerpunkt "Digitale Ästhetik"
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ed.ehurslrak-gfh(ta)ekcohcszn
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WEITERE MITGLIEDER / GASTPROFESSORIN, WISS. MITARBEITERINNEN
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Prof. Dr. Nadine Hartmann
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Vertretungsprofessorin für Future Philosophy und Szenarien im Bereich Kunst- und Medienphilosophie
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ed.ehurslrak-gfh(ta)nnamtrahn
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Dr. Barbara Kuon
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Akademische Mitarbeiterin für Philosophie und Ästhetik
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T +49 (0) 721 / 8203 2306
ed.ehurslrak-gfh(ta)noukb
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Julia Modes
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Akademische Mitarbeiterin für Kunstwissenschaft und Medienphilosophie
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ed.ehurslrak-gfh(ta)sedomj
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Dr. Lydia Xynogala
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PostDoc Fachgruppe Kunstwissenschaften und Medienphilosophoe
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Die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe hat das volle Promotionsrecht und verleiht auf Grund der ordentlichen Promotion auf dem Gebiet der Kunstwissenschaft, der Medientheorie oder der Philosophie den akademischen Grad eines Doktors oder einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.). Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, zu deren Gegenständen die Dissertation gehört.
Zur Promotion kann in der Regel nur zugelassen werden, wer den Nachweis eines auf Master- / Magisterniveau abgeschlossenen Studiums in einem Theoriestudiengang im Bereich der Kunst‐, Kultur-, Geistes-, Medien- oder Sozialwissenschaften an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mindestens mit dem Gesamturteil „gut“ (Gesamtnote 2,0 oder besser) erbringt.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, in einem ersten Schritt folgende Unterlagen einzureichen
Einen Lebenslauf (mit genauer Darstellung des bisherigen akademischen Werdegangs) und Zeugniskopien aller vorhandenen Hochschulabschlüsse.
Sowie ein Exposé zur Beschreibung des Dissertationsvorhabens; dieses sollte mindestens die folgenden Fragen beantworten:
- Was ist das Erkenntnisinteresse des Dissertationsvorhabens?
- In welchen wissenschaftlichen Kontext gehört das Vorhaben, wie ist der derzeitige Forschungsstand zum gewählten Thema? Hierzu bitte ausgewählte Literatur angeben.
- Worin besteht die inhaltliche und/oder methodische Neuartigkeit des Vorhabens?
Das Exposé sollte den für solche Zwecke üblichen Umfang haben (ca. 5–7 Normseiten), exemplarische Literaturangaben zu den Forschungsthemen sowie eine Liste eigener Publikationen (wenn vorhanden) enthalten.
Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag und nach Abschluss einer Promotionsvereinbarung; das Verfahren beinhaltet eine Evaluierung des Promotionsvorhabens.
Anträge auf Zulassung zur Promotion und alle dazu erforderlichen Unterlagen können elektronisch (ab dem 01.04.2026) über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule – https://h1.hfg-karlsruhe.de – eingereicht werden. Die elektronische Einreichung ersetzt die Übersendung von Unterlagen in Papierform. Eine zusätzliche postalische Bewerbung und Antragstellung ist daher grundsätzlich nicht erforderlich, die Hochschule behält sich jedoch vor, weitere Unterlagen oder unterschriebene Original-Dokumente anzufordern.
Anträge auf Zulassung zur Promotion können jederzeit eingereicht werden. Bei Zulassungsanträgen, die bis 15. Juni 2026 vollständig vorliegen, ist mit einer Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung im Juli 2026 zu rechnen. Weitere Termine zur Evaluation von Promotionsanträgen werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Bei weiteren Fragen zu den formalen Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Hochschule. Fachliche Fragen zu einem anvisierten Dissertationsprojekt richten Sie bitte an das zuständige Fachbereichssekretariat.